Grundsätzlich besteht bei jedem Halterwechsel die Möglichkeit auch die Versicherung zu wechseln. Ein Vergleich lohnt sich, zwischen dem günstigsten und dem teuersten Versicherer besteht oft eine Differenz von mehr als 100%. Die Vergleichsportale liefern allerdings nicht immer den günstigsten Versicherer. Wenn Sie Sie sich in diesen Portalen für einen Versicherer entscheiden, erhalten Sie auch umgehend eine elektronische Versicherungsbestätigungsnummer (eVB-Nummer). Sie haben ein 14-tägiges Widerrufsrecht bei Abschluss einer Kfz-Versicherung über das Internet. Lesen Sie hierzu "Widerrufsrecht des Versicherungsnehmers"Das Widerrufsrecht gilt insbesondere auch bei Erteilung einer vorläufigen Deckung gemäß §312b bei einem Fernabsatzvertrag (also wenn Sie einen Vertrag über das Internet abschliessen). Das heisst: Gibt Ihnen ein Kfz-Versicherer eine eVB-Nummer und Sie haben den Vertrag über das Internet abgeschlossen, haben Sie noch 14 Tage Zeit zu widerrufen und sich eine günstigere Versicherung zu suchen.
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